Stadtbus-FAQs

Die am häufigsten gestellten Fragen zum Stadtbus

Wie ist die Fahrradmitnahme in Bus und Tram geregelt?

In den Bussen dürfen keine Fahrräder mitgenommen werden.
In der Tram ist die Fahrradmitnahme grundsätzlich erlaubt und kostenfrei, allerdings nicht unter der Woche in den Hauptverkehrszeiten von 7 bis 9 Uhr und von 17 bis 19 Uhr.

Dürfen Hunde in Bus und Tram kostenlos mitgenommen werden?

Im Bus ist für Hunde eine entsprechende Fahrkarte „Einzelfahrt Kind“ zu lösen. Kleinere Hunde in geeigneten Transportbehältnissen und Blindenführhunde werden unentgeltlich befördert.
In der Tram sind nur kleine Hunde (oder andere Haustiere) in einem geeigneten Transportbehältnis erlaubt, sowie Blindenführ- und Assistenzhunde.

Wo sind Fahrpläne für den Bus und die Tramlinie D erhältlich oder einsehbar?

Fahrpläne für den Bus sowie die Tramlinie D sind erhältlich in der Tourist-Information in der Rheinstraße 77 sowie im Rathaus I und im TDK-Gebäude.
Außerdem liegen die Fahrpläne für den Bus in den Bussen aus. Online sind die Busfahrpläne unter www.sweg.de und die Fahrpläne für die Tramlinie D unter www.cts-strasbourg.eu/de/ einsehbar.

Der Fahrscheinautomat ist defekt – was tun?

Ist der TGO-Fahrscheinautomat defekt, sollte dies sofort bei Fahrtantritt dem Busfahrer gemeldet werden. Dieser kann generell alle Fahrscheine, auch Punktekarten oder den Europass Mini, verkaufen. In der Tram können keine Tickets erworben werden.

Ist der CTS-Fahrscheinautomat defekt, muss der Tram-Fahrgast an der nächsten Haltestelle aussteigen, dort ein Ticket lösen, dieses entwerten und dann in die nächste Tram wieder einsteigen. In der Tram können keine Tickets entwertet werden.

Der Fahrscheinentwerter ist defekt – was tun?

Auch defekte Fahrscheinentwerter für die TGO-Punktekarten sollten direkt bei Antritt der Fahrt dem Busfahrer gemeldet werden. Dieser kann die Punktekarten abstempeln.

Ist der CTS-Fahrscheinentwerter defekt, gilt das Gleiche wie beim Fahrscheinautomat: Der Tram-Fahrgast muss an der nächsten Haltestelle aussteigen, dort das Ticket entwerten und dann in die nächste Tram wieder einsteigen. In der Tram können keine Tickets entwertet werden.

Darf mit bestimmten Tickets der TGO auch die Tramlinie D nach Straßburg genutzt werden?

Inhaber von TGO-Zeitkarten, also Wochen-, (Schüler-) Monats- und Jahreskarten, die ausschließlich in der Zone 2 (sowie angrenzenden Zonen) gelten und einen Wohnsitz im Ortenaukreis haben, dürfen mit ihrer Fahrkarte ohne Einschränkung die komplette Tramlinie D nutzen. An Samstagen, Sonntagen und deutschen Feiertagen können Besitzer aller TGO-Zeitkarten die komplette Tramlinie D kostenlos nutzen. An diesen Tagen dürfen zudem bei allen TGO-Zeitkarten – außer bei Schülermonatskarten – jeweils ein Erwachsener und zwei Kinder oder alle eigenen Kinder unter 15 Jahren kostenlos mitfahren.
Besitzer von Schülermonatskarten können an diesen Tagen Eltern und Geschwister kostenlos mitnehmen.
Wer mit der Tram nur auf Kehler Gemarkung fährt, kann zwischen dem Bahnhof und dem Rathaus jede in Kehl gültige TGO-Fahrkarte – also auch ein Einzelfahrschein und eine Punktekarte – lösen.

Achtung: TGO-Zeitkarten-Inhaber, die von der Tramlinie D auf eine andere Tram- oder Buslinie im CTS-Netz umsteigen, müssen ein CTS-Ticket lösen. Außerdem ist der TGO-Seniorenpass an Werktagen nicht auf der Tramlinie D gültig, da dieser nicht nur innerhalb der Zonen 20/20, 20/21 oder 21/21, sondern im gesamten TGO-Netz gilt.

Gilt das Baden-Württemberg-Ticket auch im Bus und auf der Tramlinie D?

Das Baden-Württemberg-Ticket gilt in den Bussen uneingeschränkt.
Auch auf der Tramlinie D von Kehl Rathaus bis Kehl Bahnhof gilt das Baden-Württemberg-Ticket. Für die Fahrt mit der Tram nach Straßburg muss jedoch ein CTS-Ticket gelöst werden.

Warum sind in Kehl die Tickets für den Bus und die Tram teurer als in Straßburg?

In Straßburg werden die Tickets für den öffentlichen Nahverkehr in hohem Maße über Steuergelder subventioniert; außerdem bezahlen die Unternehmen eine Nahverkehrsabgabe und beteiligen sich damit an der Finanzierung des Tram- und Busangebots. Im Gebiet der Tarifverbund Ortenau GmbH (TGO) sind die Fahrkarten deshalb teurer, weil der Steuerzahler nur etwa 30 Prozent der Kosten subventioniert; eine Nahverkehrsabgabe für Unternehmen gibt es nicht.

Ist eine Monatskarte für Schüler geplant, die für Bus und Tram gültig ist?

Im Kehler Stadtgebiet gelten Schülermonatskarte für S-Bahn, Bus und Tram. Grenzüberschreitend gültige Schülermonatskarten gibt es noch nicht. Kinder und Jugendliche, die in Straßburg zur Schule gehen, können aber mit der Monatskarte Europass Mini sowohl die Busse in Kehl als auch das komplette Tram- und Busnetz in Straßburg nutzen. Mit den TGO-Schülermonatskarten mit den Zonen 20/20, 20/21 und 21/21 kann zudem auch die komplette Tramlinie D genutzt werden.

Welche Regelungen gibt es für Menschen mit Behinderung?

Personen mit gültigem Behindertenausweis (grün/orange mit gültiger Wertmarke) fahren im Kehler Stadtgebiet sowohl mit dem Bus als auch mit der Tram und der S-Bahn kostenlos. Im CTS-Netz benötigen Menschen mit Beeinträchtigung grundsätzlich eine Fahrkarte zum Normaltarif. Ausschließlich Menschen mit Sehbehinderungen mit entsprechendem Ausweis können an den CTS-Automaten den Douzepass (zwölf Fahrkarten zum reduzierten Tarif) auf das kontaktlose Ticket laden.

Ab wie viel Jahren muss ein Ticket für ein Kind gelöst werden?

Im Gebiet der Tarifverbund Ortenau GmbH (TGO) fahren Kinder unter sechs Jahren sowohl mit dem Bus als auch mit der Tram und allen regionalen Bahnen kostenlos. Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 14 Jahren können eine Kinderfahrkarte lösen, mit der sie auch die Tram zwischen Kehl Bahnhof und Kehl Rathaus nutzen dürfen.

Im CTS-Netz fahren Kinder unter vier Jahren kostenlos. Kinder zwischen vier und zwölf Jahren zahlen einen reduzierten Fahrpreis.

Gibt es für den Bus keine Ermäßigung für Kurzstrecken oder Senioren?

Bei der Tarifverbund Ortenau GmbH (TGO) gibt es eine ermäßigte Seniorenkarte als Jahresabonnement. Diese gilt im gesamten Ortenaukreis. Spezielle zusätzliche Ermäßigungen für das Kehler Stadtgebiet gibt es nicht. Aktuell gibt es keine Kurzstreckenfahrkarte. Für eine Kurzstrecke empfiehlt sich die TGO-Punktekarte. Hierbei handelt es sich um eine rabattierte Einzelfahrkarte, wodurch für eine Fahrt innerhalb der Zonen 20/20, 20/21 oder 21/21 (Kehler Stadtgebiet) zwei Punkte (entspricht zwei Euro) entwertet werden. Inhaber des Sozialpasses der Stadt Kehl erhalten eine Ermäßigung auf Punktekarten.

Muss für jeden Umstieg eine Fahrkarte gelöst werden?

Die TGO-Einzelfahrkarte ist bis zu drei Stunden in eine Richtung gültig. Wenn der Umstieg innerhalb dieser drei Stunden geschieht, ist kein zusätzliches Ticket nötig. Der Nutzer einer Punktekarte sollte einen Umstiegswunsch vor Fahrtantritt dem Busfahrer mitteilen, da dieser dann ein separates Umsteigeticket ergänzend zur Punktekarte ausstellt.

Das CTS-Ticket ist eine Stunde lang in eine Richtung gültig. Bei einem Umstieg in ein andere Tram- oder Buslinie in Straßburg muss das Ticket erneut an die Entwertersäule gehalten werden. Dies gilt auch für Tickets, die auf einem Badgéo gespeichert sind.

Weshalb gibt es keine Bushaltestelle direkt am City Center Kehl?

Seit der Inbetriebnahme der Tramlinie D und des Bus-Rendezvous besteht die Möglichkeit, mit den Buslinien 301 und 403 zum Bahnhof zu fahren. Sie halten in der Schulstraße in direkter Nähe zum City Center Kehl an der Haltestelle „Gewerbestraße“.

Warum wurden die Buszeiten nicht auf die der SWEG-Züge abgestimmt?

Die Zeiten der Züge wurden nicht vorrangig berücksichtigt, weil der Schwerpunkt im neuen Kehler Stadtbuskonzept auf die Umsteigemöglichkeiten am Bus-Rendezvous am Rathaus gelegt wurde. Änderungsmöglichkeiten werden untersucht.

Alle Angaben ohne Gewähr.
Stand: November 2021

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Einschränkungen im Busverkehr finden sich auf der Facebook-Seite "Bus trifft Tram".

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