Abwasserhausanschluss

Ich benötige einen Abwasserhausanschluss

Sie planen, Ihr Grundstück zu bebauen beziehungsweise an die Kanalisation anzuschließen?
Reichen Sie als erstes einen Bauantrag an die Abteilung Bauordnung (Rathausplatz 3, 77694 Kehl) ein.
Diese informiert intern die entsprechen Abteilungen über das Bauvorhaben. Daraufhin werden die Bauherren angeschrieben beziehungsweise aufgefordert, die benötigten Unterlagen/Anträge bei den Technischen Diensten Kehl einzureichen.
Zur Beschleunigung Ihres Bauvorhabens können Sie parallel zur Einreichung des Bauantrags, Ihren Entwässerungsantrag bei den Technischen Diensten Kehl einreichen.

Entwässerungsantrag

Wenn Sie Ihre Grundstücksentwässerungsanlage an die öffentliche Kanalisation der Stadt Kehl anschließen beziehungsweise eine Änderung an der Grundstücksentwässerungsanlage vornehmen, bedarf dies nach § 15 der Abwassersatzung der schriftlichen Genehmigung der Technischen Dienste Kehl. Dies gilt auch für den Bau eines Pools.
Reichen Sie hierfür einen Entwässerungsantrag ein.

  • Wichtige Informationen bezüglich Tiefgarage
  • Zusätzlich für Gewerbliche Betriebe

In einem Indirekteinleiterkataster geht es um alle Gewerbebetriebe/Einrichtungen, die nach einer Branchenvorauswahl „nicht-häusliches“ Abwasser produzieren. Die Abwasserinhaltsstoffe und deren Mengen werden in diesem Indirekteinleiterkataster bei der Stadt Kehl erfasst und sind auf Anfrage der zuständigen Wasserbehörde vorzulegen. Um genaue Angaben hierfür zu erhalten, ist das Ausfüllen eines Erhebungsbogens erforderlich.
Reichen Sie hierfür diesen Fragebogen, der auf Sie zutrifft, ein:

  • Fragebogen Indirekteinleiter

Erforderliche Grundwasserabsenkung

Bei den Technischen Diensten Kehl ist eine separate Genehmigung, für das Einleiten des Grundwassers bei Trockenwetter in die öffentliche Kanalisation oder in den gebührenrelevanten Vorfluter, einzuholen.
Reichen Sie hierfür den entsprechenden Antrag ein, siehe Infokasten rechts.

Vorher ist für eine eventuell erforderliche Grundwasserabsenkung beim Landratsamt Ortenaukreis rechtzeitig eine Wasserrechtliche Erlaubnis einzuholen.

Häufige Fragen zur Grundstücksentwässerung

Wie verhalte ich mich bei einer Kanalverstopfung?

Informieren Sie, während der Öffnungszeiten, die zuständigen Mitarbeitenden der Technischen Dienste Kehl unter 07851/ 88-4631, 07851/ 88-4633 oder 07851/ 88-4634. Diese werden die erforderlichen Maßnahmen einleiten.
Außerhalb der Öffnungszeiten beziehungsweise an den Wochenenden wenden Sie sich an die Feuerwehr Kehl unter 07851/ 88-3333.

Wann erfolgt die Abnahme der Entwässerungsleitungen?

Nachdem Sie Ihre Entwässerungsgenehmigung erhalten haben, teilen Sie den Technischen Diensten rechtzeitig den Beginn der Bauarbeiten mit. Die verlegten Abwasserleitungen dürfen nicht vor der Abnahme der Leitungsverlegung zugedeckt werden. Die Mitarbeiter der Technischen Dienste Kehl überprüfen vor Ort die fachgerechte Verlegung der Abwasserleitungen gemäß der Entwässerungsgenehmigung sowie deren Dichtigkeit. Ein Abnahmetermin muss mindestens einen halben Tag vorher angezeigt werden. Die zuständigen Mitarbeiter sind während der Öffnungszeiten telefonisch unter 07851/ 88-4631, 07851/ 88-4633 und 07851/ 88-4634 oder per E-Mail an abwasser@stadt-kehl.de zu erreichen.

Kontakt

Gebühren und Abrechnung
Telefon 07851 88-4674

Gerne beantworten wir Ihre Fragen:

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Telefon 07851 88-4611

Technische Infos
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Störfallnummer
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Telefon 07851 88-4671
(außerhalb der Öffnungszeiten Feuerwehr 07851 88 3333)