Gebühren und Satzung

Die Wasserversorgungssatzung (241 KB) ist die rechtliche Grundlage der Trinkwasserversorgung Kehl. Neben den Gebühren sind dort unter anderem auch alle Details zum Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung festgelegt:

Die Gebühren für den Trinkwasserverbrauch setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:

  1. Verbrauchsgebühr
    Pro Kubikmeter Trinkwasser ist eine Verbrauchsgebühr von 1,67 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten. Zunächst zahlen Sie monatlich fällige Abschläge, deren Höhe sich an dem Vorjahresverbrauch oder der Anzahl an Personen orientiert. Für die genaue Abrechnung am Ende des Jahres wird der exakte Trinkwasserverbrauch am Wasserzäher abgelesen und den Technischen Diensten gemeldet.
  2. Grundgebühr
    Die Grundgebühr richtet sich nach der Größe des Wasserzählers, die am Dauerdurchfluss Q3 gemessen wird:
Dauerdurchfluss Q3 Monatliche Gebühr z.zgl. USt
Q3 = 2,5 und Q3 = 4 2,60 €
Q3 = 6,3 und Q3 = 10 5,00 €
Q3 = 16 8,00 €
Q3 = 25 18,00 €
Q3 = 63 34,00 €
Q3 = 100 52,00 €
Q3 > 100 120,00 €

Der Wasserversorgungsbeitrag muss entrichtet werden, wenn ein Grundstück erschlossen und an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen wird. Er beträgt 1,78 € pro Quadratmeter zuzüglich Umsatzsteuer.

Am Wasserverbrauch orientiert sich außerdem die Schmutzwassergebühr und auch für den Kanal muss ein Abwasserbeitrag entrichtet werden. Informationen hierzu erhalten Sie unter diesem Link.

Häufige Fragen zur Trinkwasserversorgung

Wie können die Abschläge gezahlt werden und wann sind diese fällig?

Für die Entrichtung der Abschläge können Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Bitte verwenden Sie dafür das folgende Formular und senden Sie es ausgefüllt an kundencenter-tdk@stadt-kehl.de. Die Abschläge sind von Januar bis Dezember jeweils am Ende des Monats fällig.

Wann wird die Jahresverbrauchsabrechnung zugestellt?

Im November lesen Sie den Zählerstand selbst ab und melden diesen an das Kundencenter der Technischen Dienste Kehl. Sie erhalten dann die mit den Abschlägen verrechnete Jahresverbrauchsabrechnung zum Jahreswechsel.

Wie oft wird der Zähler ausgetauscht?

Die Eichung des Wasserzählers ist mindestens für sechs Jahre gültig und kann eventuell durch ein Stichprobenverfahren verlängert werden. Durch die Eichung wird gewährleistet, dass die Wassermengen korrekt gemessen werden. Sobald Ihr Zähler ausgetauscht werden muss, setzen sich die Technischen Dienste Kehl mit Ihnen in Verbindung. Der Austausch des Wasserzählers erfolgt dann über unsere Mitarbeitenden.

Können Standrohre gemietet werden? Wie kann ich meinen Pool befüllen?

Die Technischen Dienste Kehl verleihen aus hygienischen Gründen und Gründen der Verkehrssicherheit keine Standrohre mehr zur selbstständigen Befüllung von Swimmingpools. Es gibt jedoch die Möglichkeit, das Standrohr von einem Mitarbeitenden der TDK liefern, aufstellen und anschließend wieder abbauen zu lassen. Der Preis errechnet sich aus der Standrohrmiete von 21 €, dem Wasserverbrauch von 1,49 €/m³ zuzüglich Umsatzsteuer und der Abwassergebühr in Höhe von 1,47/m³ sowie den Kosten für die Anfahrt und Arbeitszeit unserer Mitarbeitenden. Bei Interesse können Sie unter der Telefonnummer 07851 88-4615 einen Ansprechpartner erreichen. 
Weitere Infos zum Umgang des Abwassers aus Swimmingpools erhalten Sie in diesem Schreiben (246 KB).

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