Hunde in der Tram

Experiment: Hunde dürfen vom 1. Juli an in der Tram mitfahren – Höhere Ticketpreise

In der Tram gibt es vom 1. Juli an eine neue Gruppe von Fahrgästen: Hunden wird die Mitfahrt – zunächst versuchsweise – erlaubt. Bislang durften nur Tiere ihre Besitzerinnen und Besitzer begleiten, die in Taschen oder geschlossenen Körbchen Platz finden. Oder eben ausgebildete Begleithunde von Menschen mit Beeinträchtigungen. Nach der neuen Regelung dürfen auch größere Hunde einsteigen, allerdings nur, wenn sie einen Maulkorb tragen und angeleint sind. Als gefährlich eingestuften Vierbeinern bleibt die Mitfahrt weiterhin untersagt.

Die Hunde müssen, das versteht sich von selbst, sauber sein und von ihren Frauchen und Herrchen an einer kurzen Leine gehalten werden. Sie dürfen nicht auf Sitzen liegen und müssen den Kommandos ihrer Besitzerinnen und Besitzer jederzeit Folge leisten. Von Herrchen und Frauchen wird darüber hinaus erwartet, dass sie sich in der Tram an eine andere Stelle bewegen, wenn sie merken, dass sich Fahrgäste in ihrem Umfeld durch ihren Hund gestört fühlen. Im Gegenzug sind Mitfahrende in der Tram aufgefordert, fremde Hunde nicht einfach anzufassen.

ein Mischlingshund zwischen Tram und der Betonwand mit der eingravierten Bezeichnung Rathausplatz
Hunde dürfen vom 1. Juli an in der Tram mitfahren - vor dem Einsteigen müssen sie allerdings einen Maulkorb übergestreift bekommen.

Kleine Hunde, die in einem geschlossenen Transportbehältnis sitzen, benötigen keinen Maulkorb. Hunde dürfen in der Tram kostenlos mitfahren; für sie muss also kein Ticket gelöst werden. Hundebesitzerinnen und -besitzern wird empfohlen, den Impfpass ihres Vierbeiners mitzuführen, damit sie diesen im Falle einer Kontrolle vorzeigen können.

In der Tram weiterhin nicht mitfahren dürfen Hunde (auch nicht, wenn sie einen Maulkorb tragen), die in Frankreich in die Kategorie I der gefährlichen Rassen eingestuft sind. Das betrifft Hunde vom Typ American Staffordshire Terrier (früher Staffordshire Terrier), auch "Pitbulls" genannt, Hunde vom Typ Mastiff, auch "Boerbulls" genannt sowie Hunde vom Typ Tosa.

Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro rechnen. Die neuen Regelungen gelten zunächst versuchsweise für sechs Monate. Danach werden die Erfahrungen ausgewertet.

Tickets werden teurer

Ebenfalls zum 1. Juli werden die Preise für die Tramtickets angehoben – erstmals seit 2019:
Eine Einzelfahrt kostet dann 2,10 Euro (anstatt 1,80 Euro), wenn man diese am Automaten erstmals löst. Wer sein Kartonticket oder sein Plastik-Badgeo am Automaten wieder auflädt, zahlt 1,90 Euro (anstatt 1,70 Euro). Wer gleich die Hin- und Rückfahrkarte kauft, bezahlt 3,80 Euro (beim ersten Kauf) und 3,60 Euro, wenn er es auf eine Karte lädt.

Das Paket mit zehn Fahrten verteuert sich von 14,10 Euro auf 17,30 Euro (beim ersten Kauf) und von 13,20 Euro auf 17,10 Euro (beim Aufladen einer Karte). Das Paket mit 30 Tickets kostet 47,50 Euro (statt 38 Euro); es kann nur auf bestehende Tickets aufgeladen werden.

Das Trio, also die Fahrkarte, mit der bis zu drei Personen 24 Stunden lang das komplette CTS-Netz, inklusive der Tram-Linie D auf ihrer gesamten Länge, nutzen können, verteuert sich von 6,80 Euro auf 10,20 Euro, wenn es auf einen Ticketträger aufgeladen wird; beim ersten Kauf kostet es 10,40 Euro. Zum gleichen Preis ist auch der Drei-Tages-Pass für eine Person erhältlich. Angepasst werden zudem die Preise für die Monats- und Jahreskarten für Erwachsene.

Kinder und Jugendliche im Alter von vier Jahren bis zu ihrem 18. Geburtstag mit Wohnsitz in Kehl und auf dem Gebiet der Eurométropole können die Tram (weiterhin) kostenlos nutzen, wenn sie unter Abonnements - CTS : Compagnie des Transports Strasbourgeois (cts-strasbourg.eu) ein Badgeo beantragen. Diese muss vor Fahrtbeginn an den Entwerter gehalten werden.
Unverändert bleiben die Preise der Europass-Ticketfamilie.